15. Januar 2021

Schliessung der Arbeitsplätze

Die Bibliotheken müssen auch mit den neuen Corona-Massnahmen nicht schliessen. Entgegen der Medienmitteilung und dem aktuellen Plakat des Bundesamts für Gesundheit (BAG) dürfen die Bibliotheken mit Einschränkungen offen bleiben.

Gemäss der Verordnung vom 13. Januar 2021 müssen nur die «Lesesäle von Bibliotheken» geschlossen werden. Die Freihandbestände sind zugänglich, die Medien können ausgeliehen und zurückgebracht werden. Auch die Einschreibung in swisscovery ist weiterhin möglich, die Info-Schalter sind besetzt.

Die Mediennutzung vor Ort ist nicht möglich. 

Weiter hat das PMZ verkürzte Öffnungszeiten von 9.00 bis 17.30 Uhr.

Die Einschränkungen gelten voraussichtlich bis zum 28. Februar 2021 

https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2020/5813.pdf


Kontakt

Leiterin PMZ
Irene Schuler
Informationsspezialistin FH
Sentimatt 1
6003 Luzern
irene.schuler@phlu.ch
Portrait
spacer