Zulassung und Anmeldung

In diesem Bereich finden Studieninteressierte alle wichtigen Informationen zu Anmeldung, Zulassung, Vorleistungen, Nachweisen und Gebühren an der PH Luzern.

Zulassungsbedingungen

Der Zugang und die Zulassungsbedingungen zu den Studiengängen Kindergarten/Unterstufe, Primarstufe, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II und Schulische Heilpädagogik im Überblick.

Mit folgenden Abschlüssen sind Sie zu den Studiengängen Kindergarten/Unterstufe und Primarstufe zugelassen:

  • gymnasiale Maturität (unabhängig von gewählten Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern)
  • Berufsmaturität mit Passerelle
  • Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik
  • Abschluss Fachhochschule oder universitäre Hochschule (mindestens Bachelor)
  • Lehrdiplom (EDK-anerkannt)
  • Erweitertes Aufnahmeverfahren Niveau I (Vorbereitungskurs)
  • Aufnahme «sur Dossier» (Quereinstieg für Personen ohne gymnasiale Maturität)

Mit folgenden Abschlüssen sind Sie zum Studiengang Sekundarstufe I zugelassen:

  • gymnasiale Maturität (unabhängig von gewählten Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern)
  • Berufsmaturität mit Passerelle
  • Abschluss Fachhochschule oder universitäre Hochschule (mindestens Bachelor)
  • Lehrdiplom (EDK-anerkannt) für die Primarstufe
  • Erweitertes Aufnahmeverfahren Niveau II (Vorbereitungskurs)
  • Aufnahme «sur Dossier» (Quereinstieg für Personen ohne gymnasiale Maturität)
  • Anerkanntes Diplom für den Unterricht an Regelklassen der Vor- oder Volksschulstufe
  • Bestätigung über ein bereits bestehendes Anstellungsverhältnis oder eine Absichtserklärung über ein ab Studienbeginn geplantes Anstellungsverhältnis im heilpädagogischen Bereich
  • Abschluss in einem verwandten Studienbereich, welcher zumindest der Bachelor-Stufe entspricht

Mit folgenden Abschlüssen sind Sie zum Studiengang Sekundarstufe II zugelassen:

  • Universitärer Master- oder Lizentiats Abschluss im entsprechenden Fach oder gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Immatrikulation an einer Universität, mit Einschreibung im entsprechenden Fach und erfolgreich abgeschlossenem Grundstudium oder Bachelor (Haupt- oder Nebenfach) in entsprechendem Fach
  • EDK-anerkanntes Lehrdiplom für Maturitätsschulen (Zulassung zum Studiengang Zusatzfachdiplom)

Für Personen, welche die Bedingungen für die direkte Aufnahme in die Studiengänge Kindergarten/Unterstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I nicht erfüllen, bietet die PH Luzern ein erweitertes Aufnahmeverfahren mit Vorbereitungskurs und einer Eintrittsprüfung an.

Die PH Luzern bietet für Quereinsteigende ohne gymnasiale Maturität das Aufnahmeverfahren «sur dossier» für das Lehrer/-innenstudium an. Mit dem Bestehen eines zweistufigen Aufnahmeverfahrens erhalten Sie die Zugangsberechtigung zum Studium Kindergarten/Unterstufe, Primarstufe oder Sekundarstufe I an der PH Luzern.


Anerkennung von Vorleistungen


Studieren mit Beeinträchtigung/Behinderung

Studierende mit einer Beeinträchtigung/Behinderung gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) können formelle Anpassungen von Studien- und Prüfungsbedingungen beantragen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Ein Nachteilsausgleich kann nur beantragt werden, wenn die für die Ausübung des Lehrberufs erforderlichen Fähigkeiten prinzipiell gegeben sind. Bitte beachten Sie, dass nicht jede Auswirkung einer Beeinträchtigung/Behinderung im Studium durch einen Nachteilsausgleich ausgeglichen werden kann. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Möglichkeiten eines chancengerechten Studiums an der PH Luzern.


Sprachnachweis Deutsch

Von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und welche die für die Aufnahme anerkannten Vorbildungsausweise nicht an einer Schule mit der Unterrichtssprache Deutsch erworben haben, wird ein Nachweis der Sprachkompetenz in Deutsch mündlich und schriftlich, in der Regel auf dem Niveau C2 des Europäischen Sprachenportfolios, verlangt.


Zulassung zum Studium bei einem PH-Wechsel / nach einer Karenzfrist

Wollen Sie Ihr Studium an der PH Luzern weiterverfolgen? Wir bieten Personen, die von einer anderen Pädagogischen Hochschule an die PH Luzern wechseln wollen oder einen Wiedereintritt nach einer Karenzfrist in Betracht ziehen, eine Erstabklärung vor der offiziellen Anmeldung zum Studium an.

Das Antragsformular beschreibt das Vorgehen der Antragsstellung für eine Erstabklärung inklusive der zwingend einzureichenden Dokumente.

Anmeldefristen: 

Eintritt im Herbstsemester: KU, PS, SEK II: jeweils 31. Mai / SEK I: jeweils 30. Juni / HP: jeweils 30. April

Eintritt im Frühlingssemester: KU, PS, SEK II: jeweils 30. November / SEK I: jeweils 31. Dezember


Gebühren

Es gilt die jeweils aktuelle «Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie die Gebühren an kantonalen Schulen, privaten Berufsfachschulen und den Hochschulen des Kantons Luzern (Schulgeldverordnung); SRL 544».

Die Verordnung finden Sie unter Verordnung über die Schul- und Studiengelder sowie Gebühren

Eine ungefähre Zusammenstellung der Gebühren und Studienkosten, welche pro Studienjahr durch die Ausbildung entstehen, finden Sie im Dokument «Gebühren / Studienkosten». Darlehen oder Stipendien können Studierende bei der Finanzierung der Ausbildung helfen.
 

Studierende ohne Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein und Studierende mit Aufenthaltsbewilligung zu Ausbildungszwecken müssen mit einer erhöhten Semestergebühr rechnen.


Kontakt


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