Akkreditierung

Die PH Luzern erlangte am 15. Dezember 2017 als erste zentralschweizerische Hochschule und als fünfte Hochschule in der Schweiz die institutionelle Akkreditierung nach den Regeln des HFKG. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser externen Überprüfung ihres Qualitätssicherungssystems sichert sich die PH Luzern ihr Bezeichnungsrecht als Pädagogische Hochschule.

Akkreditierungsprojekt erfolgreich abgeschlossen

Der Schweizerische Akkreditierungsrat bestätigte am 27. März 2020 die Erfüllung der Auflagen, nachdem die PH Luzern die Erst-Akkreditierung am 15. Dezember 2017 mit vier Auflagen erlangte. Die PH Luzern adressierte die Auflagen wie folgt:

  • Die Mitwirkungsrechte in den Wahlkommissionen zur Rekrutierung von hauptamtlichen Dozierenden wurden nicht nur, wie gefordert, für die Studierenden reglementarisch verankert, sondern auch für die Mitarbeitendenorganisation und die Stabsstelle Chancengleichheit gestärkt.
  • Im fortlaufenden Prozess der Stärkung des Leistungsbereichs Forschung und Entwicklung – nicht bloss im Sinne der Auflagen-, sondern auch der Strategie-Erfüllung – führten etwa die Gründung des Zentrums für Hochschuldidaktik oder die Gewinnung der Stiftungsprofessur für Informatik-Didaktik (zusammen mit der PH Schwyz und der Hochschule Luzern) zur Erfüllung der Auflage. Zudem werden Dozierende, Dissertierende und Master-Studierende verstärkt in die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten einbezogen.
  • Der Prozess für die Lehrveranstaltungsevaluation im Leistungsbereich Ausbildung wurde gemäss Forderung systematisiert sowie standardisiert.  Zu diesem Zweck wurde das Evaluationskonzept der Ausbildung weiterentwickelt in Abstimmung mit dem Qualitätssicherungssystem und Kennzahlencockpit der Hochschule.
  • Im Leistungsbereich Ausbildung werden gemäss Auflage verbesserte Rahmenbedingungen für Mobilitätsstudierende geschaffen. Darüber hinaus wurde die Konzipierung eines neuen Spezialisierungsstudiums «International Education» an die Hand genommen.

Detaillierte Informationen zur Akkreditierung

März 2020

Der Schweizerische Akkreditierungsrat bestätigt, dass die PH Luzern die vier Auflagen erfüllt.

Dezember 2019

24 Monate nach dem Akkreditierungsentscheid muss die PH Luzern die Erfüllung der Auflagen nachweisen.

Dezember 2017

Der Schweizerische Akkreditierungsrat gewährt der PH Luzern die institutionelle Akkreditierung.

September 2017

Die PH Luzern nimmt Stellung zum Gutachterbericht.

Juni 2017

Vor-Ort-Visite: Vom 21. bis 23. Juni besuchen die Gutachterinnen und Gutachter im Rahmen der Vor-Ort-Visite die PH Luzern. In 13 Gesprächsrunden geben rund 80 Mitarbeitende Einblick in ihre Arbeit und die tägliche Umsetzung des Qualitätsmanagements an der PH Luzern.

Mai 2017

Vorvisite: Die Gutachtergruppe besucht die PH Luzern ein erstes Mal. Das Treffen dient der Vorbereitung der Vor-Ort-Visite. 

Februar 2017

Die PH Luzern reicht den Selbstbeurteilungsbericht bei der AAQ ein.

Dezember 2016

Die Zusammensetzung der Gutachtergruppe für die Vor-Ort-Visite im Juni 2017 wird bekanntgegeben.

November 2016

Vernehmlassung des Selbstbeurteilungsberichts durch:

  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der PH Luzern,
  • die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterorganisation (MMO),
  • die Studierendenorganisation StudOrg,
  • den PH-Rat und eine Gruppe externer Partner («Critical Friends»).

August 2016

Erste Kapitel des Selbstbeurteilungsberichts werden im Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterplenum einer Vernehmlassung unterzogen.

Mai 2016

Die Projektleitung der PH Luzern trifft sich erstmals mit der Vertretung der AAQ.

März 2016

Der Schweizerische Akkreditierungsrat tritt auf das Akkreditierungsgesuch der PH Luzern ein.

Januar 2016

Der Rektor stellt im Namen der PH Luzern beim Schweizerischen Akkreditierungsrat das Gesuch auf institutionelle Akkreditierung.

Oktober 2015

Die Hochschulleitungskonferenz beschliesst, die institutionelle Akkreditierung bis Ende 2017 zu erlangen.

Gemäss Bundesverfassung (Art. 63a) sorgen Bund und Kantone gemeinsam für wettbewerbsfähige und qualitativ hochstehende Hochschulen in der Schweiz.

Mit dem HFKG wird dieser Verfassungsauftrag seit 2015 umgesetzt. Darin ist festgelegt, dass sich sämtliche Hochschulen – Pädagogische Hochschulen, Fachhochschulen, Universitäten und Eidgenössische Technische Hochschulen – einer regelmässigen institutionellen Evaluation unterziehen müssen, um sich «Universität», «Fachhochschule» oder «Pädagogische Hochschule» nennen zu dürfen und Bundesbeiträge sowie andere staatliche Beiträge zu erhalten. Mit dieser obligatorischen institutionellen Akkreditierung (HFKG Art. 28) erfolgt die periodische Überprüfung der Qualität von Lehre, Forschung und Dienstleistungen sowie des Qualitätsmanagementsystems.


Links

Interne Dokumentationen

Links zur Akkreditierung

Webseite des Qualitätsmanagements

Nach der Erst-Akkreditierung ist vor der Re-Akkreditierung. Die PH Luzern investiert weiter in ihr Qualitätssicherungs- und -entwicklungssystem und damit in die Qualität ihrer Leistungen in den vier Leistungsbereichen Ausbildung, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sowie Dienstleistungen.


Kontakt


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