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Die UNO-Kinderrechtskonvention stärkt Kinder und Jugendliche als Trägerinnen und Träger eigener Rechte. Im Mittelpunkt stehen das Individualbeschwerdeverfahren vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss, die bisherige Entscheidungspraxis sowie deren Bedeutung für Kinderrechte im Kontext von Bildung und Schule.
Die UNO-Kinderkonvention (UN-KRK, 1989) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Kindern und Jugendlichen international Rechte zusichert. Damit sollen sie in der Gesellschaft geschützt sein. Sie sollen sich persönlich entfalten und entwickeln und sich an den sie betreffenden Entscheidungen beteiligen können. Nach der Kinderrechtsexpertin Stefanie Schmahl[1] gibt es unter anderem zwei Gründe, warum die UN-KRK unter den internationalen Menschenrechtsabkommen als aussergewöhnlich zu bezeichnen ist:
2011 hat die Staatengemeinschaft beschlossen, Kindern, Jugendlichen und ihren Vertreter*innen ein sogenanntes Individualbeschwerdeverfahren vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss zur Seite zu stellen (Link: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/330/de). Seit dem Inkrafttreten im Jahr 2014 hat der UNO-Kinderrechtsausschuss über 160 Fälle behandelt und entschieden. Die systematische Analyse der Entscheidungspraxis ist Thema des Dissertationsprojekts.
Der Forschungsmittag vermittelt einen Zugang zu den Kinderrechten generell und einen Einblick in die Eigenart des Individualbeschwerdeverfahrens. Konkret stehen folgende Fragen im Mittelpunkt:
Was sind Kinderrechte? Was ist der UNO-Kinderrechtsausschuss?
Was ist das Individualbeschwerdeverfahren?
Wie verhält es sich mit der Anknüpfung der Dissertationsinhalte über die «Kinderrechtspraxis» an den Gesellschaftsbereich «Bildung und Schule»?
Referierender: Thomas Kirchschläger
[1] Schmahl, Stefanie, Einleitung 3: Kinderrechte im internationalen Recht in Geschichte und Gegenwart, in: Richter Ingo, Krappmann Lothar, Wapler Friederike (Hrsg.), Kinderrechte, Handbuch des deutschen und internationalen Kinder- und Jugendrechts, Baden-Baden 2020, S. 55-68.