5. Juli 2021

Kinderrechte neu auf dem Smartphone

Ein Projekt der Ostschweizer Fachhochschule, der PH Luzern und der Unicef möchte den Kindern ihre Rechte per App näher bringen. Damit wird einerseits der Auftrag der UN-Kinderrechtskonvention erfüllt und andererseits dem Medienverhalten der Kinder entsprochen. Aktuell laufen die Vorbereitungen für Gestaltungsworkshops mit Kindern.

Gemäss der 1997 in der Schweiz in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte des Kindes hat jedes Kind unter anderem das Recht auf Leben, das Recht nicht diskriminiert zu werden, das Recht auf Mitbestimmung, das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt und das Recht auf Bildung. Kinder haben darüber hinaus auch das Recht, informiert zu werden und Lernerfahrungen zu sammeln.

Doch nicht jedes Kind kennt die eigenen Rechte, wie ein Bericht des Netzwerk Kinderrechte Schweiz zeigt. Die Informationsvermittlung zum Thema Kinderrechte richtet sich oftmals an Erwachsene und erfolgt heute zumeist über Printmedien, obschon Kinder und Jugendliche sich verstärkt über Smartphones informieren. Das von der OST – Ostschweizer Fachhochschule, UNICEF Schweiz und Liechtenstein sowie der Pädagogischen Hochschule Luzern initiierte Projekt setzt hier an. Es entwickelt in einem interdisziplinären Team eine digitale Lösung zur Vermittlung und Wahrnehmung der Kinderrechte für Kinder. Das Projekt wird von der Paul Schiller Stiftung, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie UNICEF finanziert.

«Eine solche Anwendung zum Thema Kinderrechte für Kinder und deren Entwicklung mit Kindern existieren bislang in der Schweiz nicht», erklärt Thomas Kirchschläger, Verantwortlicher für Menschenrechtsbildung an der PH Luzern. «Nach unseren Erfahrungen in der Menschenrechtsbildung ist es wichtig, Kindern immer wieder neue Zugänge und Partizipationsmöglichkeiten zu eröffnen, wenn es um ihre Rechte geht. Der Blick über die Landes-, Themen- sowie Altersgrenze hinaus zeigt einige ähnliche Projektansätze auf, zum Beispiel in Österreich oder im Bundesland Hessen, die uns als Referenzen im Projekt dienen werden», erläutert Kirchschläger.

Mittels altersgerechter Workshops sowie fachlicher An- und Begleitung von Kindergruppen soll ein passendes App-Konzept erarbeitet werden. Diese Workshops finden im Herbst mit Kindern in verschiedenen Landesteilen und aus unterschiedlichen sozialen Kontexten statt, berücksichtigen somit verschiedene Sichtweisen und sollen für die Kinder spielerisch und interaktiv aufbereitet werden.

Die erwähnte UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 beruht auf vier Grundprinzipien:

  • Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden, sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
  • Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
  • Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.
  • Das Recht auf Anhörung und Partizipation: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.

Kontakt

Dozent & Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Thomas Kirchschläger
lic. iur.
Frohburgstrasse 3
6002 Luzern
thomas.kirchschlaeger@phlu.ch
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