3. Januar 2022

Lohngleichheit: PH Luzern gewährleistet Gleichstellung der Geschlechter

Die PH Luzern hat bei der vom Bundesgesetz verlangten Lohngleichheitsanalyse erfreuliche Werte erzielt. Das Ergebnis bestätigt die Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die Festlegung der Besoldung.

Seit dem 1. Juli 2020 ist das revidierte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann in Kraft. Damit verpflichtet der Bund sämtliche Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse. Die PH Luzern hat die Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysetool (Logib) in Zusammenarbeit mit der Firma Perinnova compensation AG durchgeführt. Die analysierten Daten und der Bericht wurden anschliessend durch die Finanzkontrolle des Kantons Luzern einer formalen Prüfung unterzogen. Diese hat das Bestehen der Lohngleichheitsanalyse gemäss den Vorgaben des Bundes bestätigt.

Rektorin Krammer: «Konsequente Umsetzung der Lohnpolitik»

Die Ergebnisse der Standardanalyse können insgesamt als sehr erfreulich betrachtet werden und haben sich seit der letzten Erhebung positiv entwickelt. Mit einem Gesamtwert von 1.6% unerklärter Lohndifferenzen liegt die PH Luzern deutlich unter der vom Bund definierten Toleranzschwelle von 5%. Bei einer vertieften Analyse unter Berücksichtigung des kantonalen Lohnsystems wurde ein Gesamtwert von 0.3% unerklärter Lohndifferenz erreicht. Die Resultate beider Analysen bestätigen somit deutlich die Gleichstellung der Geschlechter in Bezug auf die Besoldung.

«Chancengerechtigkeit und Gleichstellung sind in der Strategie der PH Luzern verankert», sagt Kathrin Krammer, Rektorin der Pädagogischen Hochschule Luzern, und ergänzt: «Das äusserst erfreuliche Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse zeigt, dass die PH Luzern mit einer konsequenten Umsetzung der Lohnpolitik für die Grundsätze ihrer Diversity Policy einsteht.»


Kontakt

Leiterin Stabsabteilung Personal
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