Kinderrechte in der Tasche

Das Projekt der Ostschweizer Fachhochschule, der PH Luzern und der UNICEF bringt den Kindern ihre Rechte per App näher. Damit wird einerseits der Auftrag der UN-Kinderrechtskonvention erfüllt und andererseits dem Medienverhalten der Kinder entsprochen.

Übersicht

Forschungsschwerpunkt / Themenfeld
  • Geschichtsdidaktik und Erinnerungskulturen
  • Geschichtsdidaktik und Erinnerungskulturen
Status
laufend
laufend
Zeitraum
01.01.2020 - 31.08.2024
01.01.2020 - 31.08.2024

Beschreibung

Das Projekt der Ostschweizer Fachhochschule, der PH Luzern und der UNICEF möchte den Kindern ihre Rechte per App näherbringen. Damit wird einerseits der Auftrag der UN-Kinderrechtskonvention erfüllt und andererseits dem Medienverhalten der Kinder entsprochen. Im Jahr 2021 wurde an dem im Jahre 2020 gemeinsam lancierten Projekt kräftig weitergearbeitet. Die Verantwortlichen für Menschenrechtsbildung am IGE konnten in der Projektgruppe alle konkreten Schritte mitdenken und mitgestalten.

Denn nicht jedes Kind kennt die eigenen Rechte, wie u.a. Berichte des Netzwerk Kinderrechte Schweiz zeigen. Die Informationsvermittlung zum Thema Kinderrechte richtet sich oftmals an Erwachsene und erfolgt heute zumeist über Printmedien, obschon Kinder und Jugendliche sich verstärkt über Smartphones informieren.

Das von der OST – Ostschweizer Fachhochschule, UNICEF Schweiz und Liechtenstein sowie der Pädagogischen Hochschule Luzern initiierte Projekt setzt hier an. Es entwickelt in einem interdisziplinären Team eine digitale Lösung zur Vermittlung und Wahrnehmung der Kinderrechte für Kinder. Das Projekt wird von der Paul Schiller Stiftung, dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sowie UNICEF finanziert.

«Eine solche Anwendung zum Thema Kinderrechte für Kinder und deren Entwicklung mit Kindern existieren bislang in der Schweiz nicht», erklärt Thomas Kirchschläger, Verantwortlicher für Menschenrechtsbildung an der PH Luzern. «Nach unseren Erfahrungen in der Menschenrechtsbildung ist es wichtig, Kindern immer wieder neue Zugänge und Partizipationsmöglichkeiten zu eröffnen, wenn es um ihre Rechte geht.»

Mittels altersgerechter Workshops sowie fachlicher An- und Begleitung von Kindergruppen soll ein passendes App-Konzept erarbeitet werden. Diese Workshops fanden im Herbst 2021 mit Kindern in verschiedenen Landesteilen und aus unterschiedlichen sozialen Kontexten statt, berücksichtigten somit verschiedene Sichtweisen und sollten für die Kinder spielerisch und interaktiv aufbereitet werden.

Die erwähnte UN-Kinderrechtskonvention vom 20. November 1989 beruht auf folgenden vier Grundprinzipien, die für die Entwicklung der Kinderrechte-App im Vordergrund stehen:

  • Das Diskriminierungsverbot: Kein Kind darf benachteiligt und diskriminiert werden, sei es z.B. wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft oder Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, wegen einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
  • Das Recht auf Wahrung des Kindeswohls: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, hat das Wohl des Kindes Vorrang. Dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.
  • Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Kind muss Zugang zu medizinischer Hilfe bekommen, zur Schule gehen können und vor Missbrauch und Ausbeutung geschützt werden.
  • Das Recht auf Anhörung und Partizipation: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen und respektiert werden. Das heisst auch, dass man sie ihrem Alter gerecht informiert und sie in Entscheidungen einbezieht.

Organisation

Beteiligte interne Organisationen
Institut für Geschichtsdidaktik und Erinnerungskulturen
Institut für Geschichtsdidaktik und Erinnerungskulturen
Finanzierungstyp
Private / Stiftungen
Private / Stiftungen
Externe Projektpartner
Fachhochschule Ostschweizer
Fachhochschule Ostschweizer

Beteiligte Personen

Intern


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