Schutz vor sexueller Belästigung

Die PH Luzern duldet keine Form von Belästigung, sie fordert und fördert den respektvollen Umgang miteinander. Sie verfügt über klar formulierte
 Verfahren und Massnahmen, um die Angehörigen der Hochschule vor sexueller Belästigung zu schützen und bietet betroffenen 
oder mitwissenden Personen rasche und kompetente Hilfe an. 

Merkblätter

Die Merkblätter der Pädagogischen Hochschule Luzern sensibilisieren Studierende, Mitarbeitende und vorgesetzte Personen für sexuelle Belästigung sowie Mobbing und zeigen ihnen Handlungsmöglichkeiten sowie Beratungsstellen auf.

Darin werden unterschiedliche Zielgruppen adressiert: zum einen Mitarbeitende und Studierende (adressiert im Merkblatt «Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz und im Studium»), zum anderen eine Aufnahme der Thematiken speziell für Vorgesetzte (internes Merkblatt).

Die Merkblätter grenzen den Bereich von sexueller Belästigung und Mobbing ab, weisen differenziert nach Anspruchsgruppe Handlungsmöglichkeiten sowie Beratungsstellen aus und benennen Massnahmen und Eskalationsstufen.

Eine zusätzliche Informationsquelle stellt der Flyer «Universities against sexual harassment» dar.

Was fällt unter sexuelle Belästigung? 

Sexuelle Belästigung und Mobbing ist am Arbeitsplatz verboten und steht unter Strafe, die PH Luzern im Speziellen begegnet sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz sowie im Studium mit einer Null-Toleranz-Kultur, mit Sanktionen muss gerechnet werden.

Sexuelle Belästigung umfasst jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, welches als herabwürdigend verstanden wird; Beispiele sind anzügliche Bemerkungen, Zurschaustellung pornographischer Materialien oder sexuell intendierte Berührungen.

Sexuelle Belästigung und Mobbing ist am Arbeitsplatz verboten und steht unter Strafe, die PH Luzern im Speziellen begegnet sexueller Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz sowie im Studium mit einer Null-Toleranz-Kultur, mit Sanktionen muss gerechnet werden.

Sexuelle Belästigung umfasst jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, welches als herabwürdigend verstanden wird; Beispiele sind anzügliche Bemerkungen, Zurschaustellung pornographischer Materialien oder sexuell intendierte Berührungen.

Was ist Mobbing?

Mobbing ist ein verstetigter, nicht alltäglicher Konflikt, bei dem die Ausübung von Druck und die Demonstration von Macht mit dem Ziel der Ausgrenzung erfolgen.

Mobbing ist ein verstetigter, nicht alltäglicher Konflikt, bei dem die Ausübung von Druck und die Demonstration von Macht mit dem Ziel der Ausgrenzung erfolgen.

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen?

Setzen Sie als betroffene Person Grenzen und suchen Sie Unterstützung, vor allem im Bereich der Beratung. Studierenden stehen die Vertrauenspersonen des Campus Luzern, die Ombudsstelle sowie die psychologische Beratungsstelle zur Verfügung. Zusätzlich können sich Studierende auch an vertrauensvolle Dozierende oder die Studiengangsleitungen wenden.

Setzen Sie als betroffene Person Grenzen und suchen Sie Unterstützung, vor allem im Bereich der Beratung. Studierenden stehen die Vertrauenspersonen des Campus Luzern, die Ombudsstelle sowie die psychologische Beratungsstelle zur Verfügung. Zusätzlich können sich Studierende auch an vertrauensvolle Dozierende oder die Studiengangsleitungen wenden.

Welche Massnahmen oder Eskalationsstufen bestehen?

Studierende können eine interne Untersuchung bei der Prorektor*in einfordern. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen rechtliche Wege offen, so zum Beispiel eine Klage auf Schadensersatz oder eine Strafanzeige.

Studierende können eine interne Untersuchung bei der Prorektor*in einfordern. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen rechtliche Wege offen, so zum Beispiel eine Klage auf Schadensersatz oder eine Strafanzeige.


Beratung durch Vertrauensperson

Wenn Sie sich belästigt fühlen oder Zeuge / Zeugin von sexueller Belästigung werden, stehen Ihnen Beratungs- und Vertrauenspersonen zur Verfügung. Zögern Sie nicht: Wenden Sie sich – in freier Wahl – an eine der unten genannten Vertrauenspersonen. Beratungen sind auch online oder per Telefon möglich.

Die Vertrauensperson hört im Rahmen eines vertraulichen Gespräches zu und informiert sowie berät über mögliche Schritte. Die Beratung ist streng vertraulich.


Links

Die PH Luzern ist Teil der Kampagne «wer zu nah kommt, geht zu weit»: www.zu-nah.ch


Kontakt

Leiterin Stabsstelle Chancengerechtigkeit, Dozentin
Nicole Remy
Pfistergasse 20
6003 Luzern
nicole.remy@phlu.ch
Portrait
spacer