Kontaktstelle «Inklusives Studium»

 Die Kontaktstelle «Inklusives Studium» informiert Studierende und Dozierende bei Fragen zu Chancengerechtigkeit und der gleichberechtigten Teilhabe am Studium vornehmlich – aber nicht nur – im Falle von Behinderung.

Die PH Luzern ist überzeugt, dass die Diversität der Studierenden Chancen für die Individuen und die Institution, jedoch auch zahlreiche Herausforderungen für die Sicherung der Chancengerechtigkeit mit sich bringt. Sie ist bestrebt, inklusive Haltungen, Praktiken und Strukturen weiterzuentwickeln, um ein chancengerechtes Studium für Alle zu ermöglichen. Sie versteht den konstruktiven Umgang mit Diversität als Teil der Qualität des Lehrberufs und als Beitrag zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems.

Ein Schwerpunkt der «Kontaktstelle Inklusives Studium» liegt in der Beratung von Studierenden und Dozierenden bei Fragen zu Möglichkeiten und Grenzen des Studierens mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit an der PH Luzern. Sie unterstützt Studierende mit einer Behinderung (siehe unten) oder chronischen Krankheit bei der Antragstellung für einen Nachteilsausgleich (siehe unten) und begleitet die Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Studiengangs- und Fachleitungen unter Berücksichtigung des Behindertengleichstellungsgesetzes sowie der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK).

Weitere Informationen sowie das Antragsformular für den Nachteilsausgleich an der PH Luzern:

Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) ist ein Mensch mit Behinderung eine Person, der es eine voraussichtlich dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und weiterzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben (Art. 2).

Gemäss UN BRK bezeichnet «Menschen mit Behinderungen» Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können

Eine medizinische Diagnose ist auf Grund des BeHiG Voraussetzung für die Feststellung einer Behinderung.

Beeinträchtigungen aufgrund einer sozialen oder ökonomischen Benachteiligung fallen nicht unter das Behindertengleichstellungsgesetz.

Unter Nachteilsausgleich versteht man verhältnismässige Anpassungen der Studien- und Prüfungsbedingungen, welche notwendig sind, um die behinderungsbedingten Nachteile der betroffenen Studierenden auszugleichen und dadurch die Chancengleichheit zu gewährleisten. Ein Nachteilsausgleich soll die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Studium ermöglichen und sicherstellen, dass Personen mit Behinderung oder chronischer Krankheit ihre für den Beruf notwendigen Kompetenzen zeigen und nachweisen können.

Die gewährten Anpassungen dürfen weder zu einer Besserstellung gegenüber den anderen Studierenden führen noch die Prüfung zentraler Fähigkeiten auslassen, welche für die Ausübung des Lehrberufs wichtig sind. Ein Nachteilsausgleich kann entsprechend nur gewährt werden, wenn die Art der Behinderung oder chronischen Krankheit den Aufbau sowie den Nachweis der Professionskompetenzen und die Ausübung des Berufs nicht grundsätzlich verhindert oder massgeblich beeinträchtigt.

Wer hat ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich?

Einen Nachteilsausgleich können Studierende mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung geltend machen, wenn die Beeinträchtigung die Ausübung des Berufs nicht grundsätzlich verunmöglicht oder stark einschränkt. Die Gewährung des Nachteilsausgleichs setzt ein aktuelles Gutachten einer Fachperson, d.h. einer ausgewiesenen Fachstelle oder eines Arztes, voraus.

Die Definition des Nachteilsausgleiches erfolgt individuell nach Prüfung des Dossiers und in Abwägung der Anforderung der Studiengänge; über die Erteilung entscheidet die zuständige Studiengangsleitung.

Bitte beachten Sie:

Neben dem Nachteilsausgleich, der auf Grund einer gleichwertigen Leistung einen gleichwertigen Studienabschluss ermöglicht, stehen der PH Luzern studiengangspezifisch weitere Instrumente zur Verfügung, um ein Studium mit Behinderung und chronischer Krankheit grundsätzlich zu ermöglichen, wie z.B. die (Teil-)Dispens einzelner Fächer. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Gespräch mit der Kontaktstelle, welche Möglichkeiten und Grenzen des Studiums mit Behinderung und/oder chronischer Krankheit an der PH Luzern bestehen.

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Wünschen Sie weitere Informationen und/oder ein Beratungsgespräch? Kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular:


Kontakt

Leiterin Fachstelle Diversität und inklusives Studium
Elke-Nicole Kappus
Mag. art. MAS
Sentimatt 1
6003 Luzern
elke-nicole.kappus@phlu.ch
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