Fachberatung Frühe Sprachförderung

Die Fachberaterinnen- und -berater unterstützen im Auftrag der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) bei fachdidaktischen Fragen. Sie beraten die DVS, Schulleitungen und im Einzelfall auch Lehrpersonen.

Die frühe Sprachförderung ist ein Handlungsfeld im kantonalen Konzept Frühe Förderung. Seit 2016 ist die frühe Sprachförderung im Volksschulbildungsgesetz verankert. Seit dem 1. August 2022 gilt ein Angebotsobligatorium mit einer Umsetzungsfrist bis zum 1. August 2024.

 Die Basis für lebenslanges Lernen und für den Erwerb von wichtigen Lebenskompetenzen wird bereits in der frühen Kindheit gelegt. Für die aktive Teilnahme an der Gesellschaft und eine gute Schul- und Berufsbildung sind sprachliche Kompetenzen von zentraler Bedeutung. Sprachförderung ist deshalb ein wichtiges Bildungsziel auf allen Stufen und Kern aller Integrationsbemühungen, was folgender Ausschnitt aus dem Lehrplan betont:

«Mit Sprache erschliesst und erklärt sich den Kindern die Welt, indem sie ihre Erlebnisse, Erfahrungen und Empfindungen in Worte fassen. Die Sprache spielt bei der Entwicklung des Denkens, der Gestaltung sozialer Kontakte, bei Problemlösungen und beim Erwerb methodischer Kompetenzen und Strategien eine fundamentale Rolle» (LP 21, Entwicklungsorientierte Zugänge, Sprache und Kommunikation).

Das Ziel der frühen Sprachförderung besteht darin, Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen besser auf den Schuleintritt vorzubereiten und dadurch die Voraussetzungen für schulisches Lernen zu optimieren.

DVS

Umsetzungshilfe

Qualitätsstandards frühe Sprachförderung


Kontakt

Dozentin
Petra Süess
MA
Sentimatt 1
6003 Luzern
petra.sueess@phlu.ch
Portrait
spacer